Die Überbrückungshilfe III kann seit dem 10. Februar beantragt werden. Seitdem wurden insgesamt 21 Mio. Euro Abschlagszahlungen an hessische Unternehmen überwiesen, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte. Auch die Beantragung der Neustarthilfe für Soloselbständige ist seit dem 16. Februar möglich. Insgesamt gingen 14 Mio. Euro an Soloselbstständige in Hessen.
„Rund 1.500 Anträge hessischer Betriebe für die Überbrückungshilfe III und rund 2.800 Anträge hessischer Soloselbstständiger für die Neustarthilfe sind eingegangen“, sagte der Wirtschaftsminister. „Gerade für die Soloselbstständigen ist es wichtig, dass die Neustarthilfe nun unbürokratisch beantragt werden kann und das Geld zügig ausgezahlt wird“, so der Minister weiter.
Bis auf die über den Bund überwiesenen Abschlagszahlungen läuft die Abwicklung der Gelder über die Länder. In Hessen übernehmen dies die Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Gießen, unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Steuerverwaltung. Mit den vollständigen Auszahlungen der geprüften Anträge der Überbrückungshilfe III über die Abschlagszahlungen hinaus wird ab Mitte März gerechnet.