Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stärkung der Nahmobilität soll gesetzlich verankert werden

Verkehrsminister Tarek Al-Wazir: „Nicht nur Gesetze für Straße und Schiene, sondern auch für den Rad- und Fußverkehr.“

Zum gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen sagt Verkehrsminister Tarek Al-Wazir:

„Fahrradfahren und Zufußgehen sind ein ganz wichtiger Teil alltäglicher und vor allem klimafreundlicher Mobilität. Fahrradfahren und Zufußgehen belasten weder die Luft noch das Klima und tragen zu menschengerechten und damit attraktiven, verkehrssicheren Innenstädten bei und ganz nebenbei ist Bewegung auch noch gesund. Voraussetzung aber sind gute und sichere Geh- und Radwege. Darum investieren wir in Hessen seit Jahren Millionen in eine bessere Infrastruktur in Kommunen sowie an Landesstraßen. Gerade haben wir die erfolgreiche Nahmobilitätsstrategie verlängert: Für 2023 und 2024 stehen weitere 48 Mio. Euro für gute und sichere Radwege allein für die Infrastruktur in hessischen Städten und Gemeinden zur Verfügung. Für den Ausbau von Radwegen an Landesstraßen sind für 2023 Rekordsummen von 13 Mio. und für 2024 von 17 Mio. Euro beschlossen.
 
Mit dem Entwurf zum ersten hessischen Nahmobilitätsgesetz folgt der nächste logische Schritt: Wir stellen den Rad- und Fußverkehr mit dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr auf eine Stufe. Es wird jetzt nicht nur ein hessisches Straßengesetz und ein hessisches ÖPNV-Gesetz, sondern auch ein hessisches Nahmobilitätsgesetz geben. Damit wird die Stärkung der Nahmobilität sowie die erfolgreiche Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität, die Kommunen und Verbünde vernetzt, berät und unterstützt, erstmals gesetzlich verankert. 
 
Für den Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen sollen zudem die notwendigen Mittel gesetzlich gesichert werden: Der Entwurf sieht vor, dass zehn Prozent der Haushaltsmittel für den Landestraßenbau zusätzlich in neue Radwege fließen müssen. Parallel wird im geplanten Nahmobilitätsgesetz der hessische Grundsatz im Landesstraßenbau – Sanierung vor Neubau – festgeschrieben. Verbindlich definiert wird außerdem, dass das Land Hessen ein fahrradfreundlicher Arbeitgeber und damit Vorbild sein soll. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen schlägt damit ein neues Kapitel der Verkehrswende in Hessen auf.
 
Ich will mich ausdrücklich für das Engagement der Initiative Verkehrswende Hessen bedanken. Weniger als ein halbes Jahr ist es her, dass mir mehr als 70.000 Unterschriften und der Entwurf eines hessischen Verkehrswendegesetzes überreicht wurden. Auch wenn das Volksbegehren samt Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden musste, gab es in den letzten Monaten einen konstruktiven Austausch mit den Vertrauensleuten des Volksbegehrens und sehr wertvolle Impulse der Initiativen. Die Forderungen der Verkehrswendeinitiative waren daher wichtiger Rückenwind für unser gemeinsames Ziel: die Stärkung der klimafreundlichen Mobilität in Hessen.“

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